Trittschall-Messreihen an Holzbalkendecken

Geprüft am IFT Rosenheim

Im Rahmen einer systematisch aufbereiteten Prüfserie wurde eine Holzrahmen-Basisdecke mit variierenden Deckenaufbauten geprüft. Auf der Basis der geprüften Aufbauten hat das ift Rosenheim ein Gutachten erstellt, welches im Anhang eine Bewertungsmatrix mit unterschiedlichen Holzbalkendecken enthält. Rund um die Basisdecke werden dabei sowohl die Fußboden- als auch die Unterdeckenkonstruktionen systematisch variiert.

Abhängungen bzw. Beschwerung der Unterdecke

Abhängungen bzw. Beschwerung der Unterdecke

Wird zwischen Gipskarton-Feuerschutzplatte GKF und starrer Lattung zusätzlich eine beschwerende Plattenlage aus 12,5 mm PhoneStar ST Tri montiert, so verringert sich der Trittschallpegel Ln,w (Prüfstand) um 14 bis 17dB auf einen Norm-Trittschallpegel von Ln,w = 41dB. Damit sind Holzbalkendecken mit vorfertigungsfreundlicher starrer Lattung herstellbar, die den erhöhten Trittschallschutz von L’n,w = 46dB einhalten.

Aufbau für den erhöhten Trittschallschutz von L’n,w = 46dB

Der in Abb. 2 skizzierte Deckenaufbau erreicht im Prüfstand einen Prüfwert von Ln,w = 41dB. Unter Berücksichtigung der Korrekturwerte K1 = 1dB und K2 = 1dB sowie des Sicherheitsbeiwertes SB = 3 dB, beträgt der bewertete Norm-Trittschallpegel L’n,w = 46dB (Bausituation). Dieser Deckenaufbau genügt damit den bauaufsichtlichen Anforderungen des erhöhten Schallschutzes nach Beiblatt 2 der DIN 4<<>109.

Federnde Abhängung der Unterdecke

Bei einer federnd mit TPS 25 Profil PD 100 (PROTEKTOR) ausgeführten Abhängung (anstatt starr mit Lattung), reduziert sich bei einer einlagigen Beplankung mit Gipskarton-Feuerschutzplatte GKF der Unterdecke, der bewertete Norm-Trittschallpegel Ln,w (Prüfstand) um 18 bis 23dB. Wird die Bekleidung der Unterdecke zusätzlich mit 12,5 mm PhoneStar ST Tri unter der GKF-Platte ausgeführt, so reduziert sich der bewertete Norm-Trittschallpegel (Prüfstand) um bis zu 25dB.

Einfluss der Dämmebene

Dicken der Holzweichfaserplatten:

Bei den Prüfserien hat sich gezeigt, dass sich der Norm-Trittschallpegel Ln,w bei der Erhöhung der Dicke der Holzfaserdämmplatten von 4 mm auf 20 mm, um 3dB verbessert Eine weitere Erhöhung der Dämmstoffdicke auf 40 mm bewirkt nur noch eine geringe Verbesserung.

Fußboden­aufbau & Beschwerung

Lose und gebundene Splitt-Schüttungen weisen in etwa die gleichen Ergebnisse auf. Bei gebundenen Splitt-Schüttungen verhalten sich zementär-„steife“ Bindemittel gleich bzw. ähnlich wie organisch-„flexible“ und gehen folgerichtig ohne Unterschied in die Bewertung ein. Reduziert man die Dicke der beschwerenden Schüttung von 80 mm auf 60 mm, so ist ein Zuschlag ∆ Ln,w = 3dB zu berücksichtigen. Reduziert man von 80 mm auf 40 mm beträgt der Zuschlag ∆ Ln,w = 6dB. Die bewerteten Schalldämm-Maße Rw sind um die gleichen Werte zu reduzieren. Sofern auf die gesamte Kalksplitt Beschwerung verzichtet wird, ist für die Aufbauten mit Lattung eine Verschlechterung im bewerteten Norm-Trittschallpegel Ln,w von +14dB und im bewerteten Schalldämm-Maß Rw von -14dB zu berücksichtigen. Für Aufbauten mit TPS-Abhängesystem ist ein Ab- / bzw. Zuschlag von 20dB entsprechend anzusetzen.

 Unter folgenden Bedingungen können Leitungstrassen ohne Abschlag angesetzt werden:

- Die Breite der Leitungstrassen muss < 200 mm sein
- Die Trassen sind vollständig mit Splitt zu verfüllen
- Der verfüllte Splitt muss eine flächenbezogene Masse als Mindest­gewicht aufweisen